Heftiges Unwetter über dem südlichen Sachsen-Anhalt

von 8. Juli 2015

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. informiertaus diesem aktuellen Anlass darüber, welche Versicherung, welche Schäden übernehmen und wann ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

FürSturmschäden ab Windstärke 8sind die Wohngebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung zuständig. Ist durch den Sturm ein Gebäude beschädigt wurden, ist dies ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Wurde Hausrat zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung nur abgedeckt, wenn dieser während der Böen in einem Gebäude untergebracht war und beschädigt wurde.

Die Teilkaskoversicherung des Autohalters ist für Fahrzeugschäden durch Dachziegel zuständig. Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat ein Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung für die dadurch entstandenen Schäden aufkommen.

Schäden durch eindringendes Regenwasser sind nur im Rahmen einer bestehendenElementarschadenversicherungabgedeckt. Denn die bloße Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen haften nicht für derartige Schäden.

Hausratversicherungen aus DDR-Zeiten, die von der Allianz-Versicherung übernommen und unverändert fortgeführt wurden, gewähren diesen Schutz gegen Elementarschäden nach wie vor. Zu beachten ist, dass bei dieser Versicherung in der Regel ein Selbstbehalt vereinbart wurde, den der Betroffene im Schadenfall selbst zu tragen hat.

Tipp

Im Fall eines Schadens ist es wichtig, diesen umgehend und wahrheitsgetreu der Versicherungsgesellschaft zu melden und die weitere Verfahrensweise abzustimmen. Der Versicherte ist außerdem verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Schadenfeststellung durch den Versicherer erschweren könnte. Zerstörte Gegenstände sollten deshalb erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden. Gefahrenquellen dürfen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Außerdem sollte der Schaden durch Fotos dokumentiert und eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellt werden.

Weitere Informationen zum passenden Versicherungsschutz erhalten Rat Suchende in denBeratungsstellender Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.