Heizkörperreinigung zum Aktionspreis als „Türöffner“ für Kaufverträge

Heizkörperreinigung zum Aktionspreis als „Türöffner“ für Kaufverträge
von 25. Juni 2018

Hier wird die Reinigung der Heizkörper in wenigen Minuten, professionell, ohne Chemie, ohne Staubbelastung oder anderen Verschmutzungen versprochen. Das auch noch zu einem Aktionspreis von 6 bis 9 Euro pro Heizkörper. Die Anfahrtspauschale liegt bei auch nur bei 5 Euro, günstiger kann dieses Angebot fast nicht sein.

Das haben sich wohl auch Verbraucher gedacht und einen entsprechenden Auftrag telefonisch ausgelöst. Die Leistung wurde auch ordnungsgemäß und zu den angekündigten Konditionen erbracht. Womit die Verbraucher allerdings nicht gerechnet haben war der Umstand, dass gleichzeitig für den Kauf eines Dampfreinigers geworben wurde. Wie gut oder schlecht das Gerät auch ist, immerhin knapp 2.000 Euro soll das gute Stück kosten.

Von der Situation ganz einfach überrascht, regelrecht überrumpelt kommt es natürlich zum Abschluss eines Kaufvertrages. Die Erkenntnis – viel zu teuer und eigentlich nicht notwendig – kommen die Verbraucher recht bald. Kein Problem, so die Verbraucherzentrale.

Hier handelt es sich um ein sog. klassisches Haustürgeschäft, das innerhalb von 14 Tagen rückgängig werden kann. Gerade um Verbraucher vor derartigen Überrumpelungssituationen zu schützen, hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen festgeschrieben. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen verlängert sich sogar, wenn der betroffene Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Wer letztlich nur eine Heizkörperreinigung will, sollte auch nur diese in Anspruch nehmen. Hier nutzen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale findige Verkäufer ganz einfach das zunächst geschaffene Vertrauensverhältnis als „Türöffner“, um ihre Ware an den Mann oder die Frau zu bringen.