Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt unbefristet

Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt unbefristet
von 29. Dezember 2021

Wurden vom Finanzamt bis zum Jahr 2019 1.908 Euro in Ansatz gebracht, stieg der Entlastungsbetrag für die letzten beiden Steuerjahre auf 4.008 Euro pro Jahr. Per Gesetz wurde diese Befristung nun aufgehoben, so dass die Erhöhung ab 2022 dauerhaft gilt. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag übrigens um 240 Euro pro Kind.