Hüskens: Kein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn

von 21. Februar 2013

“Wer als Gesetzgeber für ganz Deutschland Lohnuntergrenzen einführen will, muss entweder so niedrig ansetzen, dass die Regelung ins Leere läuft oder er vernichtet, wie etwa im Bereich der Postzustellung, Arbeitsplätze in erheblichem Umfang”, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt. Zudem greift ein solches Gesetz in die Tarifautonomie, aus der sich die Politik in Deutschland bisher mit Erfolg herausgehalten hat.

Ein gesetzlicher Mindestlohn schadet gerade den Menschen, denen er angeblich helfen soll, den Geringqualifizierten, deren Arbeit sich z. Bsp. durch Automatisierung ersetzen lässt. Dies gilt auch für den Gesetzentwurf der Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt, der sich auf den Bereich der öffentlichen Hand konzentriert, sowohl beim Personal als auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Nun können die Bürger sicher erwarten, dass die öffentliche Hand, egal ob Land oder Kommunen ihre Mitarbeiter nicht mit prekären Arbeitsverträgen versehen. Sie können aber auch erwarten, dass die Regierung sich aus der Tarifautonomie heraushält, Arbeitsplätze schützt und nicht vernichtet. Sie können erwarten, dass die öffentliche Hand für die ohnehin schon komplizierte Vergabe öffentlicher Aufträge nicht noch ein umfassendes Kontrollsystem aufbaut, um sicherzustellen, dass Zuwendungsempfänger und Auftragsnehmer einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro zahlen. Menschen werden für eine Leistung immer nur das bezahlen, was sie für angemessen halten. Steigen Preise, wird auf die Ausgabe verzichtet oder die Arbeitsplätze verschwinden in den Schwarzmarkt, wie so viele haushaltsnahe Dienstleistungen. Das sollte nicht einmal Ziel der Grünen sein.