Hundehaftpflichtversicherung – Immer mehr Pflichtversicherung

von 9. Februar 2016

Wohl dem Hundebesitzer, der vorbeugend die wichtige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese Tierhalterhaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern teilweise eine Pflichtversicherung. Die Geld und Verbraucher e.V. (GVI) gibt dazu Tipps und Informationen.

Seit 1. Januar 2016 ist die Hundehaftpflichtversicherung jetzt auch in Schleswig-Holstein eine Pflichtversicherung, wie schon zuvor in den Bundesländern Berlin, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen. In Bremen und im Saarland ist die Hundehaftpflichtversicherung noch freiwillig bzw. Pflicht für gefährliche, auffällige
Listenhunde oder Kampfhunde, wie auch in den übrigen Bundesländern. Egal ob Maulkorbpflicht, Leinenzwang, Hundesteuer oder Kampfhundeverordnung – die einzelnen Bundesländer haben eigene Regelungen, viele Bestimmungen werden sogar auf Gemeindeebene geregelt.

„Jeder private Hundebesitzer haftet für den Schaden, den sein Hund anrichtet. Die Kostenkönnen dabei bis in die Hundertausende oder Millionen Euro gehen. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist unabhängig von der Pflichtversicherung für jeden Hundehalter ein Muss“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

„Vor allem Besitzer von sogenannten Listenhunden oder Kampfhunde müssen bei einer Hundehaftpflichtversicherung darauf achten, ob der Versicherer einen Versicherungsschutz für diese Hunderasse anbietet. Auch ein Vergleich der Preise lohnt sich generell“, führt Buck weiter aus.

Mehr Informationen zur Pflichtversicherung und Thema „Hundehaftpflichtversicherung – Hunde-Gefahren kennen“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.