IHK begrüßt Urteil: „Ruhe sanft!“

von 12. Juli 2012

 „Mit dem Urteil ist das Thema Bettensteuer nun hoffentlich vom Tisch. Wir setzen auf praktische Vernunft und die Einsicht in den Kommunen: Eine Unterscheidung zwi- schen privaten und geschäftlichen Übernachtungen ist nicht praktikabel und wäre unzumutbar für die Hotellerie und Beherbergungsunternehmen”, betont IHK- Geschäftsführerin Antje Bauer.Seit Jahren spricht sich die IHK gegen die Einführung einer Bettensteuer aus und wurde dementsprechend politisch aktiv. „Eine Bettensteuer führt zu mehrfachen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Branche, entzieht Hotels dringend benötigte Einnahmen und erhöht unverhältnismäßig den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Kommunen“, heißt es in einem von der Vollversammlung bereits im Dezember 2010 beschlossenen Positionspapier.Durch das Leipziger Urteil sieht sich die IHK nun noch mehr in ihrer Befürchtung bestätigt, dass eine solche „Krümelsteuer“ mehr Verdruss statt Mehreinnahmen bringe. Es sei äußerst fraglich, ob der Ertrag einer Bettensteuer den Erhebungsaufwand überhaupt decke, so Bauer weiter. „Wir appellieren an alle Kommunen im Land, mögliche Planungen zur Einführung einer Bettensteuer nun endgültig ad acta zu legen.“ Die Kulturförderung als auch die Finanzierung von touristischen Infrastrukturen bräuchten eine langfristige Strategie. „Es geht hier um eine Gemeinschaftsaufgabe. Die IHK ist gern bereit, sich an diesem Prozess zu beteiligen und alternative Lösungen mit den Kommunen zu erörtern”, so Bauer.Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 11. Juli 2012 entschieden, dass bei einer Erhebung der sogenannten Bettensteuer zwischen Aufenthalten von Touristen und Geschäftsreisenden unterschieden werden muss. Eine pauschale Erhebung für alle Übernachtungsgäste ist unzulässig. Damit folgt das Gericht dem Antrag der Kläger – zwei Hoteliers aus Trier und Bingen (Rheinland-Pfalz) – und erklärte die Satzungen der Städte für unwirksam.