Impfung – wer entscheidet, wenn Eltern getrennt sind?

von 15. April 2016

In diesem Fall ist die Impfentscheidung ein Teil der so genannten Alltagssorge – also eine Entscheidung des täglichen Lebens. Und verantwortlich dafür ist der Elternteil, bei dem das Kind mehrheitlich lebt. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Ehepaar sich einig war, das Kind nicht zu impfen. Doch nach der Trennung änderte die Mutter, bei der das Kind lebte, ihre Meinung nach einem Gespräch mit der Kinderärztin, die zur Schutzimpfung riet. Die Mutter setzte sich vor Gericht gegen ihren Ex durch, weil sie das Kind hauptsächlich betreut (Amtsgericht Darmstadt, Az.: 50 F 39/15 SO).

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