Insolvenz der Care Energy – Fragwürdige Nachforderungen nicht bezahlen!

Insolvenz der Care Energy – Fragwürdige Nachforderungen nicht bezahlen!
von 13. März 2018

Letztlich basierte das Geschäftsmodell aber auf nicht abgeführten EEG-Umlagen und einem undurchsichtigen Firmengeflecht. Dieses undurchsichtige Firmengeflecht wird heute vielen ehemaligen Kunden nachhaltig zum Verhängnis. Schon seit dem 28.06.2016 konnte die Care-Energy AG auch Kunden in Sachsen-Anhalt nicht mehr mit Strom und Gas beliefern, nach dem die dazu notwendigen Verträge mit den Netzbetreibern gekündigt wurden. Seitdem werden die nunmehr ehemaligen Kunden mit fragwürdigen Nachforderungen konfrontiert. Daran änderten auch die Insolvenzen der verflochtenen Firmen nichts. Im Gegenteil, verschiedene Insolvenzverwalter fordern eine Vielzahl ehemaliger Kunden massiv über Inkassounternehmen zu Nachzahlungen auf.

Diese suchen Rat und Hilfe bei der Verbraucherzentrale. In der weit überwiegenden Mehrzahl der überprüften Fälle stellte die Verbraucherzentrale fest, dass Abschlagszahlungen der Verbraucher zum Teil nicht berücksichtigt wurden.In der Regel haben sie sogar mehr an „Care-Energy“ bezahlt, als sie tatsächlich an Energie bezogen haben.Statt jedoch Geld zurückzuerhalten, verlangen die Insolvenzverwalter unter Berufung auf eine vermeintliche Versorgung durch verschiedene „Care-Energy“ – Firmen noch zusätzliches Geld von den betroffenen Verbrauchern. Gerade hier bestehen aber nach Auffassung der Verbraucherzentrale erhebliche Zweifel, ob die Insolvenzverwalter überhaupt Forderungen für einzelne der zahlreichen Care Energy Firmen jeweils geltend machen dürfen. Der Versuch, die offenen Fragen direkt mit dem Insolvenzverwalter der Care-Energy AG und Care-Energy Management aufzuklären, blieb erfolglos. Der Insolvenzverwalter antwortete auf die mehrfach erbetene Stellungnahme nicht.

Solange diese Unklarheiten nicht beseitigt sind, rät die Verbraucherzentrale betroffenen Verbraucher, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und Nachforderungen nicht ungeprüft zu bezahlen. Die Verbraucherzentrale hilft mit speziellen Rechentools die individuellen Forderungen zu überprüfen und ggf. begründet zurückzuweisen.

Darüber hinaus sollten Verbraucher in solchen Fällen das zuständige Insolvenzgericht – das Amtsgericht Bremen – über die unberechtigten Forderungen und die Vorgehensweise der Insolvenzverwalter informieren.

Zum Weltverbrauchertag – der in diesem Jahr ganz im Zeichen der Energiewende steht – hat die Verbraucherzentrale einen aktuellen Preisvergleich über Strom- und Gastarife für Sachsen-Anhalt und ein umfangreiches Infopaket zu Wechselproblemen vorbereitet und bietet hierzuin ihren Beratungsstellen am 14.03.2018im Rahmen eines Aktionstages Sonderberatungen an. Diese Sonderberatungen können auch betroffene Care-Energy Kunden nutzen.

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

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