Intelligente Stromzähler sollen 2017 kommen

von 11. Juli 2016

Die Smart-Meter sollen die gemessenen Nutzungsdaten direkt nach außen übertragen. Darüber hinaus können die Geräte detaillierten Einblick in das Verbrauchsverhalten geben. Sie sollen z.B. Stromfresser und Einsparpotenziale sichtbar machen. Der Datenschutz kann so unter Umständen auf der Strecke bleiben, befürchten ARAG Experten.

Was sind Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein Stromzähler, der an ein Kommunikationsnetz angeschlossen ist. Im Gegensatz zu den alten „Drehscheiben-Stromzählern“ können diese „intelligenten“ Zähler die erhobenen Daten automatisch an den Stromversorger übertragen, was diesem eine bessere Netz- und Ressourcensteuerung ermöglichen soll. Das manuelle Ablesen vor Ort gehört damit der Vergangenheit an. Smart Meter sind seit den 1990er Jahren für Großkunden in Betrieb und werden seit ein paar Jahren auch für Privathaushalte angeboten. Neben Smart Metern für die Stromversorgung gibt es ähnliche Geräte für den Gas-, Wasser- und Wärmeverbrauch. Grundlage für den Einsatz von Smart Metern bilden zwei EU-Richtlinien: Zum einen die EU-Richtlinie zu Energieeffizienz und Energiedienstleistungen (sog. EDL-Richtlinie – 2006/32/EG) mit dem Ziel, den Verbrauchern mindestens vierteljährliche Energieverbrauchsdaten zur Verfügung stellen zu können, damit diese stärker ihren eigenen Verbrauch kontrollieren und steuern können; zum anderen die Europäische Energiebinnenmarktrichtlinie (2009/72/EG), die den Aufbau von Smart-Metering-Infrastrukturen in den EU-Staaten vorsieht.

Wann werden Smart Meter Pflicht?

Die Ausstattung der Stromkunden mit Smart Metern soll ab 2017 zunächst verpflichtend bei Großkunden umgesetzt werden. Dieser erste Schritt betrifft also nur Kunden mit einem Verbrauch von jährlich über 10.000 Kilowattstunden (kWh). Bei Privathaushalten mit einem Energieverbrauch über 6000 kWh werden Smart Meter ab 2020 Pflicht. Bei Endkunden mit niedrigerem Verbrauch kann der Messstellenbetreiber – also der Stromlieferant – entscheiden.

Nutznießer der Digitalisierung oder gläserner Kunde?

Der zuständige Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel meint, die Smart Meter werden den „Stromsektor zu einem der ersten voll digitalisierten Sektoren unserer Volkswirtschaft“ machen. Doch Verbraucherschützer melden Bedenken an: Für ein intelligentes Netz sei es laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ausreichend, die gesammelten Daten etwa eines Straßenzugs zu erfassen. Das Nutzungsverhalten einzelner Haushalte ist in der Tat ein Eingriff in die Grundrechte und den Datenschutz, geben auch ARAG Experten zu bedenken. Über die Geräte sollen viertelstündlich aufgeschlüsselte Messdaten erfasst werden können. Smart Meter können theoretisch einzelne Geräte erkennen und deren Verbrauch aufzeichnen. Wann geht die Kaffeemaschine an, wann der Fernseher und so weiter. So ließe sich der Tagesablauf eines Stromkunden relativ gut rekonstruieren. Dabei sind diese kleinteiligen Daten laut Expertenmeinung ungeeignet, um Anpassungen bei der Energieversorgung zu erlauben.

Zahlen die Kunden die Digitalisierung der Energiewende?

Das steht laut ARAG Experten zu befürchten: Die Verbraucher können eine Entscheidung ihres Messstellenbetreibers zum Einbau der Geräte nicht ablehnen. So kommt die Modernisierung einem Zwang gleich – für den die Verbraucher auch noch zur Kasse gebeten werden. Der Einbau soll zum Beispiel für Kunden mit einem Verbrauch zwischen 3000 und 4000 kWh nicht mehr als 40 Euro kosten. 20 Euro könnten diese Verbraucher an Stromkosten einsparen und 20 Euro würde auch der Betrieb des herkömmlichen Messgerätes jährlich kosten. Hinzu kämen allerdings die Kosten für die Anschaffung eines Smart Meters. Außerdem zahlen die Stromkunden noch in anderer Währung: mit ihren Daten!

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https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/11/2015-11-04-strommarktgesetz.html