Jahreswechsel 2017 – Spartipps zum Jahresende

von 8. Dezember 2016

Spartipps zum Jahreswechsel

Jürgen Buck, Vorstand der GVI, weist darauf hin, dass viele der Spartipps zum Jahreswechsel 2017 einen zeitlichen Rahmen haben. Beispielsweise endet die Frist für die Beantragung von Riester-Förderungen, auch rückwirkend für 2014, zum Jahresende 31.12.2016. Danach entfällt der Anspruch auf Zulagen aus dem Jahr 2014. Wer z.B. sein Haus energieeffizient sanieren oder die eigenen vier Wände besser vor Einbruch schützen will, kann entsprechende Fördergelder beantragen. Anträge sollten rechtzeitig gestellt werden, bevor die bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind.

Weitere Spartipps

Weitere Spartipps zum Jahreswechsel 2017 sind beispielsweise die Überprüfung von Steuerklassen, Freistellungsaufträgen, Sondertilgungen von Baukrediten oder die Sicherung der Bausparförderung über die Wohnungsbauprämie, zählt der Finanzexperte weiter exemplarisch auf.

Weitere Informationen und Hinweise zu „Spartipps zum Jahreswechsel 2017“ finden Sparwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.