Jobben nach dem Abi: Abgaben vermeiden

von 16. Juni 2020

Begrenzter Job ist abgabenfrei

Die gute Nachricht für alle fleißigen Powerjobber: Wer einen befristeten Job hat, zahlt keine Sozialabgaben, egal, wie viel er verdient. Voraussetzung: Der Job darf nicht länger als 70 Arbeitstage im Jahr oder drei Monate dauern und er darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Corona-bedingt gilt für Jobs zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober 2020 sogar eine Besonderheit: Ausnahmsweise können in diesem Zeitraum fünf Monate oder 115 Tage sozialabgabenfrei gearbeitet werden. Wird die Grenze für die sogenannte kurzfristige Beschäftigung überschritten, werden monatliche Sozialabgaben fällig, die vom Verdienst abgezogen werden – und zwar für die ganze Beschäftigungsdauer. Ausnahme: Der gezahlte Lohn bleibt unter der 450 Euro-Grenze für einen Minijob. Wer mehr verdient, für den lohnt sich daher unter Umständen eine längere Beschäftigung finanziell gar nicht.

Krankenversicherung

In der Regel sind Kinder bis zum vollenden 25. Lebensjahr bei ihren Eltern umsonst familienversichert. Voraussetzung: Das monatliche Einkommen darf 455 Euro nicht übersteigen. Dazu zählen auch Einkommen wie z. B. Waisenrenten oder Mieteinnahmen. Wer mehr verdient, muss sich um einen eigenen Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung kümmern.

Kindergeld

Sobald Kinder volljährig sind, müssen Eltern es ihnen auszahlen. Wohnen sie noch zu Hause, kann es allerdings mit Kost und Logis verrechnet werden. Die Experten weisen zudem darauf hin, dass Kindergeld nach dem 18. Geburtstag erneut beantragt werden muss. Volljährige sollten sich mit dem Antrag sputen, da es seit 2018 nur noch sechs Monate rückwirkend bezahlt wird. Und wenn mehr als vier Monate zwischen Schule und Beginn des nächsten Ausbildungsabschnitts liegen, fällt das Kindergeld weg.

Minijob ist abgabenfrei

Wenn es nicht darum geht, möglichst viel in möglichst kurzer Zeit zu verdienen, sondern eher um eine dauerhaft lohnende Einnahmequelle, ist ein Minijob eine gute Alternative. Bei dieser so genannten geringfügigen Beschäftigung verdient man maximal 450 Euro im Monat und kassiert das Geld brutto für netto, weil keine Sozialabgaben fällig werden. Hier muss der Arbeitgeber lediglich eine Pauschale von zwei Prozent Lohnsteuer an die Minijobzentrale abführen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

     
PP