Kartendiebstahl: Nur die Sperrung reicht oft nicht!

Kartendiebstahl: Nur die Sperrung reicht oft nicht!
von 8. Dezember 2017

Das ist der zentrale Sperrnotruf für alle Girocards. Nach einem Kartendiebstahl – kommt im Weihnachtstrubel leider häufig vor – sollte man es aber nicht bei diesem einen Anruf belassen! Bankkunden sollten auch zur Polizei gehen. ARAG Experten erläutern, warum.

Schnelle Sperrung ist wichtig

Die GiroCard ist mit Abstand das beliebteste Plastikgeld in Deutschland. Kommt die Karte einmal weg, egal ob durch Unachtsamkeit oder Diebstahl, wählt man den allgemeinen Sperrnotruf unter 116 116, um sie schnell aus dem Verkehr zu ziehen. Eine schnelle Sperrung ist wichtig, weil die Karte dann nicht mehr zusammen mit der Geheimzahl verwendet werden kann, also zum Beispiel an Geldautomaten oder bei Händlern, die auf das PIN-Verfahren setzen. Dort, wo noch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) zum Einsatz kommt, kann das Konto aber allein per Unterschrift belastet werden, ohne dass geprüft wird, ob die Karte gesperrt ist. Der Anruf beim Sperrnotruf reicht also nicht aus, wenn die Girocard in falsche Hände gerät.

Zur Polizei gehen und „Kuno“ nutzen

Um zu verhindern, dass ein Dieb per gefälschter Unterschrift das Konto belastet, hilft nur der Gang zur Polizei, um eine sogenannte Kuno-Meldung vorzunehmen. Kuno steht für “Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen”. Dieses Sperrsystem der Polizei leitet die Bankdaten direkt an die zentrale Meldestelle des Handels weiter. Will der Dieb dann mit der Karte bezahlen, wird in den angeschlossenen Geschäften bei der Kartenprüfung die Sperrung angezeigt. Um Kuno zu nutzen, muss man persönlich bei der Polizei vorbeigehen, online oder telefonisch lässt sich die Sperre nicht vornehmen.

Das Konto im Auge behalten

Trotz Kuno sollte man in den nächsten Wochen nach dem Kartendiebstahl die Kontoauszüge im Auge behalten, denn nicht alle Händler nehmen an Kuno teil. Findet man unrechtmäßige Abbuchungen, kann man die Lastschrift zurückbuchen lassen, dazu hat man laut ARAG Experten bis zu acht Wochen nach Buchungsstellung Zeit. Beharrt ein Händler auf Zahlung, ist er in der Beweispflicht, dass der Karteninhaber tatsächlich unterschrieben hat.

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