Katzennetze am Balkon: erlaubt oder nicht?

von 19. Mai 2021

Doch vor Gericht klagte die Katzenbesitzerin erfolgreich und hatte alle Argumente auf ihrer Seite. Zum einen gab es bereits andere Balkone mit Katzennetz im selben Mietshaus, zum anderen wurde die Bausubstanz des Hauses durch die Anbringung des Netzes in keinster Weise beschädigt und zu guter Letzt weisen die Experten darauf hin, dass die Haltung von Katzen in der Wohnung grundsätzlich erlaubt war. Das Netz durfte also bleiben (Amtsgericht Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Az.: 18 C 336/19).

In einem anderen Fall hatte ein Mieter nicht so viel Glück. Er musste das Katzennetz am Balkon wieder entfernen, weil sein Vermieter der Ansicht war, das Netz störe optisch das Gesamtbild der Fassade erheblich. Die Richter waren ähnlicher Ansicht (Amtsgericht Augsburg, Az.: 72 C 4756/14).

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