Erbe werden können Sie auf zwei Wegen: Jemand hat Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag zum Erben bestimmt. Oder, wenn nichts festgelegt worden ist, durch die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, Sie sind der Nachfolger des Verstorbenen, der sein Vermögen übernimmt.
Gemäß der Erbfolge erben Verwandte nach einem System von sogenannten Ordnungen, die sich am Verwandtschaftsgrad zum Erblasser orientieren. Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie erben. Die einzelnen Ordnungen bilden eine Rangfolge beginnend mit der direkt folgenden Generation. Wenn aus dieser ersten Ordnung keine Erben vorhanden sind, folgen die Erben der zweiten Ordnung, danach diejenigen der weiter entfernt stehenden Ordnungen.
So funktioniert das Erbfolge-System
Erben |
Verwandtschaftsgrad zum Erblasser |
||
1. Ordnung |
Kinder |
Enkel |
Urenkel usw. |
2. Ordnung |
Eltern |
Bruder, Schwester |
Neffe, Nichte usw. |
3. Ordnung |
Großeltern |
Onkel, Tante |
Cousine, Cousin |
4. Ordnung |
Urgroßeltern |
Großonkel, Großtante |
Großcousine bzw. Cousin zweiten Grades usw. |
5. Ordnung |
Ururgroßeltern |
Urgroßonkel, Urgroßtante |
deren Abkömmlinge |
Wer etwas über die Erbfolge in seiner Familie wissen möchte, sollte nicht nur die Ordnungen kennen, sondern auch drei allgemeine Regeln beachten.
Regel 1:
Der Ehe- und Lebenspartner erbt neben den Verwandten bevorzugt.
Regel 2:
Ein Erbe der höheren Ordnung schließt alle Erben der weiteren Ordnungen aus.
Regel 3:
Ist innerhalb einer Ordnung ein Erbberechtigter verstorben, erben seine Abkömmlinge. Wichtig: Gilt nur für die ersten drei Erbordnungen.
Wer erbt wie viel?
Fall 1
Eine verwitwete Erblasserin hinterlässt eine Tochter und zwei Söhne.
Fall 2
Ein verwitweter Erblasser hat drei Kinder. Von diesen ist die Tochter bereits verstorben.
Die Tochter hatte selbst einen Sohn und eine Tochter, also Enkelsohn und Enkeltochter des Erblassers.
Fall 3
Ein kinderloser, lediger Erblasser hinterlässt seine Mutter, einen Bruder und eine Schwester. Der Vater ist tot.
Fall 4
Als ein kinderloser lediger Erblasser stirbt, sind die Eltern und ein Bruder bereits verstorben. Als Erben kommen infrage die Schwester mit ihren Kindern und die beiden Kinder des Bruders (ein Neffe und eine Nichte).
Fall 5
Ein lediger und kinderloser Erblasser hinterlässt seine Mutter und einen Onkel mit zwei Kindern (Cousinen des Erblassers). Andere Verwandte gibt es nicht.
Fall 6
Ein geschiedenes Ehepaar hat ein gemeinsames Kind.