Keine Apothekenautomaten in Deutschland

Keine Apothekenautomaten in Deutschland
von 29. August 2019

Ein testweise in Nordbaden aufgestelltes Gerät musste den Betrieb einstellen. Das Argument der Internet-Apotheke, der Automat sei eine Art Versandhandel, ließen die Richter nicht gelten. Ihrer Ansicht nach wird gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, weil es sich weder um Versandhandel handelte noch die Beklagte eine Apothekenbetriebserlaubnis für die Örtlichkeit besaß. Damit bleibt es zunächst dabei, dass Medikamente nur von Apothekern vor Ort oder per Versand an Verbraucher ausgegeben werden dürfen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 6 U 16/18).