Keine Großveranstaltungen bis Ende August

von 16. April 2020

Bereits im Vorfeld dieser Entscheidung hat es Absagen für bundesweite Events gegeben, aber auch in Sachsen-Anhalt sind bereits Konzerte abgesagt, verschoben oder mit der Mitteilung versehen, eine Entscheidung steht noch aus, so beispielsweise im Fall der Sputnik Spring Break in Pouch.

Das sorgt nicht nur für Frust bei den Ticketkäufern, sondern auch für erhebliche finanzielle Einbußen bei Veranstaltern. Über Vermittlungsplattformen, die eigenen Homepages von Veranstaltern oder aus den Medien ist zu erfahren, dass derzeit an den Optionen für die bereits verkauften Tickets gearbeitet wird, Ticketkäufer werden um Geduld gebeten.

Noch gilt: Können Veranstalter die laut Ticket zugesicherten Leistungen auf Grund öffentlich-rechtlicher Verbote nicht erbringen, dann ist die Leistung unmöglich geworden und der Ticket-Inhaber kann auf Rückzahlung des Eintrittspreises bestehen. Das klingt einfach. Betroffene Verbraucher berichten, dass genau das von einer Vielzahl der Veranstalter abgelehnt wird, auf Nachholtermine oder Gutscheine verwiesen wird.

Tatsächlich wurde seitens der Regierung schon vor Ostern an einer sog. „Gutscheinlösung“, u.a. auch für Veranstaltungen und Konzerte, gearbeitet. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, dem vom Corona-Kabinett zugestimmt wurde, muss durch den Bundestag und wird mit Verkündung Gesetzeskraft erhalten. Danach würden Veranstalter von Konzerten und anderen Veranstaltungen berechtigt, den Inhabern von Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszustellen. Diese Wertgutscheine sollen nach dem Willen des Gesetzgebers entweder für Nachholtermine oder alternativ für eine andere Veranstaltung des Ticketausstellers eingelöst werden. Auch eine sog. Härtefallregelung ist im Gesetzentwurf vorgesehen.

Wegen der großen Beratungsnachfrage hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt eine Hotline mit einem zusätzlichen kostenlosen Beratungsangebot geschaltet. Dafür stehen unter der Telefonnummer (0345) 29 80 333 Experten für alle Anfragen zu Problemen mit Stornierungen oder Kündigungen bei allen Verträgen für Reisen und aus dem Freizeitbereich zur Verfügung.

Darüber hinaus können Verbraucher auch direkt das Verbrauchertelefon unter (0900) 1 77 57 70 (1 Euro pro Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) anrufen.

Ständig aktualisierte Antworten auf die wichtigsten Verbraucherfragen zur Corona-Pandemie und der Zugang zur Beratung per E-Mail sind hier zu finden. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte, Terminvereinbarungen und nachfolgende Beratungen zu erreichen.

     
PP