Keine Mitführpflicht für den Personalausweis

von 4. Juni 2021

Das Problem: Wenn man aus berechtigtem Grund aufgefordert wird, sich auszuweisen – z. B. in grenznahen Regionen oder bei einer Demonstration – und trägt keine Papiere mit sich, muss man im Verdachtsfall die Beamten zur Feststellung der Identität aufs Revier begleiten. Eine Ausnahme gilt übrigens für Arbeitnehmer bestimmter Branchen, beispielsweise im Baugewerbe: Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sind sie verpflichtet, bei der Arbeit ein Ausweisdokument bei sich zu führen. Wer gar kein Ausweisdokument besitzt, muss mit einer Strafe von bis zu 3.000 Euro rechnen. Für unter 16-Jährige besteht übrigens im Ausland eine Ausweispflicht. Und aufgrund der so genannten Gewahrsamspflicht darf man nicht aufgefordert werden, seinen Personalausweis abzugeben. Schon gar nicht als Pfand.

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