Kita-Verträge nicht sofort kündbar

von 1. Juni 2016

In einem konkreten Fall dauerte die Eingewöhnung nur zehn Tage, dann entschieden die Eltern, ihren 18 Monte alten Sprössling woanders unterzubringen, da er sich offensichtlich in der Kita nicht wohl fühlte.

Dann kam die Rechnung: Über 4.000 Euro sollten die Eltern unter anderem für eine Kaution für den Platz sowie als Schadensersatz für entgangene Fördermittel zahlen. Die Eltern weigerten sich. Doch vor Gericht erhielten sie nur teilweise Recht und mussten immerhin das monatliche Betreuungsgeld für drei Monate zahlen, also rund 1.400 Euro. Das Argument der Richter: Eine Kita brauche Planungssicherheit. Daher sei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, wie in diesem Fall, durchaus zumutbar. Zudem ist es nach richterlicher Entscheidung eher das Risiko der Eltern, wenn die Eingewöhnung in der Kita scheitert (BGH, Az.: III ZR 126/15).

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