Kompromissurteil bei Renovierungsstreit

von 10. Juli 2020

Aber muss der Vermieter dann die vollen Renovierungskosten tragen, wenn die Wohnung inzwischen in einem deutlich schlechteren Zustand ist als bei Einzug? Nein, entschied der BGH jetzt in zwei aktuellen Fällen (Az.: VIII ZR 163/18 u. VIII ZR 270/18). Denn durch die Renovierung wäre die Wohnung ja in einem besseren Zustand als bei Einzug. Mieter und Vermieter haben sich daher laut den Karlsruher Richtern die Kosten zu teilen. Im Normalfall soll jede Seite jeweils die Hälfte der angefallenen Kosten tragen, so ARAG Experten.

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