Krank ist krank

von 5. September 2017

Persönlich im Betrieb erscheinen muss der Mitarbeiter dann aber in der Regel nicht. Im vorliegenden Fall hatte der Chef trotz Krankschreibung ein Personalgespräch angesetzt. Der vermeintlich dringende Grund: Die befristete Tätigkeit des kranken Mitarbeiters lief während der Arbeitsunfähigkeit aus. Als der Mann nicht erschien, folgte eine Abmahnung. Doch die hätte es nach Auskunft der ARAG Experten nicht geben dürfen, denn krank ist krank. Ein Personalgespräch hätte auch nach der Genesung geführt werden können (Bundesarbeitsgericht, Az.: 10 AZR 596/15).

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