Krankenkassenwechsel wieder interessanter

von 15. Januar 2015

Von Juli 2009 bis Ende 2014 zahlten Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherungim Rahmen des eingeführten Gesundheitsfonds noch einen Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent.Davon übernahm 7,3 Prozent der Arbeitgeber. Seit 1. Januar 2015 zahlen Arbeitgeberund Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent. Die Krankenkasse kann jedoch zusätzlich einenbestimmten Prozentsatz als Zusatzbeitrag erheben, was fast alle Krankenkassen auchdurchführten. Die Spanne des Gesamtbeitrags liegt derzeit zwischen 14,6 und 15,9 Prozent.

Mit einem Krankenkassenwechsel können je nach Einkommen schon allein durch denunterschiedlichen Zusatzbeitrag bis zu rund 640 Euro im Jahr gespart werden. DerKrankenkassenwechsel auf Grund des niedrigen Beitragssatzes muss jedoch nicht immerdie beste Lösung sein.

„Wenn der Versicherte ein besonderes Versorgungsangebot wie beispielsweisehomöopathische Behandlungen wahrnehmen oder ein attraktives Bonusprogramm nutzenmöchte, kann es sich lohnen, trotz höheren Zusatzbeitrags bei der bisherigen Krankenkassezu bleiben oder eine Krankenkasse mit höherem Zusatzbeitrags zu wählen“, weist SiegfriedKarle, Präsident der GVI, hin. „Allerdings bieten bereits manche günstige Krankenkassenschon Sonderleistungen an. Daher sollten die Leistungen der Krankenkassen vor einemKrankenkassenwechsel genau verglichen werden“, empfiehlt Siegfried Karle.

Weitere Informationen zum Thema „Krankenkasse, Zusatzbeitrag mit Tipps zum Krankenkassenwechsel“ und einen Online-Vergleichsrechner steht unterwww.geldundverbraucher.de,Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.