Kreditbearbeitungsgebühren – Musterbrief für Rückzahlung!

von 12. August 2014

Jürgen Buck, der Finanzexperte der GVI erklärt, dass nach den Grundsatzurteilendes BGH die Rückzahlungsforderungen der noch nicht verjährten Kreditbearbeitungsgebührenab Januar 2011 von den Karlsruhern Richtern nun grundsätzlich verbrieft sind. Lediglichwelche Regelungen für langjährige Kreditverträge mit Abschluss und Zahlung derKreditbearbeitungsgebühr vor dem 1. Januar 2011 gelten, wurde vom BGH noch nichtgeklärt. Jedoch soll noch dieses Jahr in Karlsruhe darüber entschieden werden,führt Jürgen Buck weiter aus.Der Experte vermutet, dass die Banken und Sparkassen in naher Zukunft mitErstattungsanträgen für Kreditbearbeitungsgebühren überschwemmt werden.

Auch wenn bei älteren Kreditverträgen die Verjährungsfrist für Rückzahlungen nochnicht geklärt ist, sollten betroffene Verbraucher vorsorglich einen Antrag aufRückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren stellen, lautet der Rat von Jürgen Buck.Einen Musterbrief „Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren“ und weitereInformationen mit Fragen und Antworten stehen Betroffenen unterwww.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“ unter „Kreditkartengebühren unrechtens“kostenlos zur Verfügung.