Kundenansturm bei der Verbraucherzentrale nach Vertragskündigungen der Saalesparkasse

Kundenansturm bei der Verbraucherzentrale nach Vertragskündigungen der Saalesparkasse
von 2. März 2018

Beim Prämiensparen wird neben einer variablen Grundverzinsung jährlich ein Bonus auf die monatlich einzuzahlenden Sparraten gezahlt. Dieser Bonus wird umso höher, je länger der Sparvertrag läuft. Der Bonus beginnt in der Regel erst im dritten Sparjahr mit nur drei Prozent der Jahressparbeiträge, steigt dann langsam an und kann laut der Verträge „nach dem“ 15. Sparjahr 50 Prozent erreichen. Das sollte nach den Angaben im Flyer, mit denen die Sparkasse die Prämiensparverträge beworben hat, „bis zu 25 Jahre Laufzeit“ möglich sein. Wer also tapfer jeden Monat 100 € eingezahlt hat, erreichte erstmalig nach 15 Jahren Sparen den höchsten Bonus von 600 €, den er laut dem Versprechen im Flyer maximal zehn Mal erhalten kann.

Doch davon will die Saalesparkasse heute nichts mehr wissen und kündigt die Sparverträge schon nach erstmaligem Erreichen der höchsten Prämienstufe sowie ältere Verträge. Dass es auch anders geht, zeigt die Zusage des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Magdeburg in der Volksstimme vom 19. Dezember 2017: „Wir haben gesagt, unsere Verträge laufen maximal 25 Jahre. Daran halten wir uns.“

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale wird mit vorzeitigen Kündigungen der wirtschaftliche Effekt der vereinbarten Bonusstaffel zunichtegemacht, der mit dem Prämiensparvertrag bezweckte Erfolg vereitelt und die berechtigten Kundenerwartungen grundlegend enttäuscht. Mit der Bonusstaffel und der ausgelobten Möglichkeit 25 Jahre sparen zu können, sind die Sparverträge als klassische Vorsorgeverträge ausgelegt und wurden als solche auch von den Verbrauchern abgeschlossen

Gerade Kündigungen im 15. Sparjahr wirken sich erheblich zu Lasten der Verbraucher aus. Die variable Grundverzinsung bewirkt, dass der Zinsertrag des Sparguthabens seit Jahren gegen Null tendiert und das von den Sparern eingegangene Risiko zu ihren Lasten voll durchschlägt und nur der Bonus verbleibt, den man in lukrativer Höhe jedoch erst nach mehr als einem Jahrzehnt tapfer durchgehaltenen Sparens erreichen kann.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt streitet deshalb bereits gemeinsam mit betroffenen Verbrauchern in vergleichbaren Fällen gegen die Kreissparkasse Stendal vor dem dortigen Landgericht, geht es doch gleichzeitig um die grundsätzliche Frage: Worauf kann ein Verbraucher eigentlich vertrauen, wenn er sein Geld anlegt. Dürfen Verbraucher einer Aussage in einem Werbeflyer, wie hier „bis zu 25 Jahre Laufzeit“ vertrauen oder müssen sie befürchten, dass die Sparkasse lange nach Vertragsschluss sagen darf, das war doch nur eine unverbindliche Werbung?

Deswegen empfiehlt die Verbraucherzentrale, einer Kündigung zu widersprechen und auf die Fortführung des Prämiensparvertrages zu unveränderten Konditionen zu bestehen. Einen entsprechenden Musterbrief stellt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ab Montag, dem 05.03.2018, auf ihrer Internetseite www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de, in der Beratungsstelle Halle und in mehreren Informationsveranstaltungen zur Verfügung.

Wegen der hohen Beratungsnachfrage bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt am kommenden Donnerstag, 8. März 2018 um 14:00, 16:00 und 18:00 Uhr im Seminarraum der Beratungsstelle Halle, Steinbockgasse 1, 4. Etage drei Informationsveranstaltungen zum Thema Kündigung von Prämiensparverträgen und Alternativangeboten an, zu der die betroffenen Verbraucher eingeladen sind. Diese werden gebeten, unbedingt möglichst alle vorhanden Vertragsunterlagen und Vertragsbedingungen, Werbeflyer, Berechnungsbeispiele, Kundenfinanzstatus und Alternativangebote sowie den entsprechenden Schriftverkehr mit der Sparkasse mitzubringen.

Aufgrund einer begrenzten Teilnehmerzahl ist eine vorherige Anmeldung direkt in der Beratungsstelle Halle/Saale; Oleariusstraße 6b oder per Telefon unter 0345-2980311, 0345-2980329 oder 0345-2980317 erforderlich. In den Informationsveranstaltungen gibt die Verbraucherzentrale einen generellen Überblick über den aktuellen Stand der bisher anhängigen Gerichtsverfahren und der zu empfehlenden Vorgehensweise.

Wegen der unterschiedlichen Vertragsgestaltungen ist eine individuelle Prüfung des konkreten Prämiensparvertrages im Rahmen einer persönlichen Beratung empfehlenswert. Dafür bietet die Verbraucherzentrale individuelle Beratungsgespräche an. Termine dafür können über die Beratungsstelle und in den Informationsveranstaltungen vereinbart werden.