Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfen in Verlängerung

von 26. August 2020

Für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, würden vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet. Nur, wenn den Mitarbeitern während der Kurzarbeit eine Weiterbildung ermöglicht wird, ist weiterhin eine vollständige Erstattung der Sozialbeiträge möglich. Auch die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe werden verlängert. Eigentlich bis Ende August befristet, wird das Programm nun bis Ende 2020 fortgeführt.

     
PP