Letzter Aufruf: Steuererklärung

von 22. Mai 2015

Tatsächlich kann man die Abgefrist verlängern:

  • Sie stellen einen Antrag: Der individuelle Antrag beim Finanzamt muss begründet werden und dann liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters, ob dem stattgegeben wird oder nicht.

  • Wer jedoch zum Beispiel seine Steuersachen einem Lohnsteuerhilfeverein anvertraut und dort Mitglied wird, der gewinnt Zeit. In dem Fall muss die Steuererklärung erst zum 31. Dezember 2015 abgegeben werden. Dies gilt auch für diejenigen, die einen Steuerberater aufsuchen.

Allerdings bedeutet der Zeitgewinn auch, dass man länger auf eine mögliche Steuererstattung wartet.

Was geschieht mit denjenigen, die diese Frist versäumen? „Wer Steuern nachzahlen muss, die Erklärung aber zu spät abgibt, der kann mit einem Verspätungszuschlag bestraft werden“, sagt Gerd Wilhelm von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Halle: „Die Finanzbehörde kann einen Zuschlag von bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer verlangen.“ Die Abgabefrist 31. Mai ist gesetzlich festgeschrieben und zwar in der Abgabenordnung § 149.

„Ganz grundsätzlich sollte keiner die Chance auslassen, das für 2014 beste Ergebnis zu erzielen“, sagt Gerd Wilhelm. Das Statistische Bundesamt habe 2010 bekannt gegeben, dass Steuerzahler im Durchschnitt 823 € Steuererstattung erhalten: „Viele verschenken das Geld als ihren persönlichen Beitrag für die „schwarze Null“ des Finanzministers.“ Die entscheidende Frage sei: Wieviel Lohnsteuern kann man zurückholen? „Wir raten deshalb Steuerzahlern aus Halle, sich entweder an einen Lohnsteuerhilfeverein oder an einen Steuerberater zu wenden.“

Dies aus einer Reihe von Gründen:

  • „Es ist eine der Besonderheiten des Steuerjahres 2014, dass zahlreiche gesetzliche Vorgaben aber auch bisher gebräuchliche Verfahrensweisen von den Finanzgerichten in Frage gestellt wurden“, sagt Gerd Wilhelm. Und benennt einige Beispiele: das neue Reisekostenrecht, die Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung, haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Frage, ob die Kosten einer Erstausbildung Werbungskosten oder Privatausgaben sind.

  • Der Fiskus werbe zwar auf den Seiten “elster.de” mit dem Satz: „Meine Steuer mache ich heute einfach online.“ Gerd Wilhelm: „Einfach ist dort aber allenfalls, dass man seine Steuererklärung über das Internet an das Finanzamt senden kann.“ Und selbst mit der Einrichtung eines entsprechenden Zugangs hätten einige Steuerzahler ihre Probleme.

  • Steuersoftware könne zwar in Standardfällen hilfreich sein. Aber: „Woher weiß der Nutzer solcher Programme denn, ob er zu den „Standardfällen“ zählt oder nicht?“, fragt Gerd Wilhelm. „Im übrigen ist nicht jede Steuersoftware immer auf dem aktuellen Stand, was die relevanten Gerichtsurteile angeht. Wir erleben immer wieder, dass Steuerpflichtige 100 € gespart haben durch die Selbstanfertigung der Steuererklärung, aber gleichzeitig mehr wie diese Ersparnis durch Fehler oder Nichtbeachtung von Abzugsmöglichkeiten verschenkt haben.“

  • Die Fehlerquote des Finanzamtes bei den Veranlagungen ist ebenfalls nicht zu unterschätzen, der Laie erkennt dies mitunter nicht und versäumt den Einspruch.

Über die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer ist einer der führenden Lohnsteuerhilfevereine. Sie ist deutschlandweit aktiv mit rund 300 Beratungsstellen. 2014 wurden bundesweit über 50.000 Mitglieder steuerlich betreut. 1991 ist das Gründungsjahr des Lohnsteuerhilfevereins.