LOTTO ist nicht gleich LOTTO

von 13. August 2015

Über das Internet drängen immer mehr ausländische Anbieter mit Online-Glücksspielangeboten auf den europäischen Glücksspielmarkt. Den Verbrauchern wird in Art und Aufmachung der Internetseiten dieser Anbieter suggeriert, sie nehmen an den bekannten Lotterien der staatlichen Veranstalter teil. In Wirklichkeit – dies steht oft im Kleingedruckten – erfolgt die Teilnahme an der eigenen privaten Lotterie des im Ausland ansässigen und dort lizensierten Anbieters.

Verbraucher sollten wissen:

In Deutschland dürfen große Lotterien mit Millionengewinnen ausschließlich von den staatlichen Landeslotteriegesellschaften sowie zugelassenen gewerblichen Spielvermittlern veranstaltet und vertrieben werden. Hier ist die Gewinnauszahlung staatlich garantiert.

Wer seinen Spieleinsatz Anbietern ohne deutsche Lizenz anvertraut, hat keine Garantie, seinen Gewinn ausbezahlt zu bekommen bzw. sollte die Gewinnauszahlung verweigert werden, wird sich ein Anspruch wohl nicht gerichtlich durchsetzen lassen.

Wer bei einem Lotterieanbieter ohne Lizenz in Deutschland spielt, geht einem unerlaubten Glücksspiel nach. Solche Spielverträge sind dann ggf. nach §134 BGB nichtig.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt, sich genau darüber zu informieren, ob der Anbieter über eine entsprechende deutsche Lizenz verfügt (LOTTO oder offizieller Partner von LOTTO). Wer unbesorgt sein Geld bei einem Online-Anbieter einsetzen möchte, dem hilft ein genauer Blick ins Impressum.