Mahnschreiben: Abzocker auf Beutezug

von 23. Juli 2014

So wird behauptet, die Verbraucher seien telefonisch über dieZahlungsaufforderung informiert worden und hätten ihr Einverständnisgegeben. Die Zahlungen sollen laut beigefügten Überweisungsscheinenauf Konten in Bulgarien oder der Schweiz erfolgen. Dreist wird aucherklärt, dass die Bezahlung gleichzeitig als eine Kündigungsbestätigung
gelte. Formulierungen wie “Letzte Mahnung” und “anderenfalls werden wirgezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten” dienen als Druck, um dieAdressaten zur Zahlung bewegen. Auffällig ist in allen Schreiben dieäußerst schlechte Rechtschreibung der Absender.

Das hier Abzocker auf Beutezug sind, ist nach Ansicht derVerbraucherzentrale Sachsen-Anhalt höchstwahrscheinlich. Es mussangezweifelt werden, dass überhaupt berechtigte Forderungen bestehen.Allein eine Bandaufzeichnung ist kein Beweis dafür, dass am Telefontatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, der eineZahlungspflicht begründet. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber beiderartigen am Telefon abgeschlossenen Verträgen den Verbrauchern einWiderrufsrecht einräumt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V rät deshalb, bei Erhaltderartiger Mahnschreiben auf keinen Fall Zahlungen zu leisten. Um dieForderung als unberechtigt zurückzuweisen, kann ein Musterbrief derVerbraucherzentrale genutzt werden, erhältlich in allen Beratungsstellenoder unter www.vzsa.de.