Mautpreller werden mit 120 Euro zur Kasse gebeten

von 23. März 2016

Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss im Regelfall zur Vermeidung eines Bußgeldverfahrens eine sogenannte Ersatzmaut bezahlen. Deren Höhe beträgt bei Pkw bis 3,5 Tonnen 120 Euro. Wird dagegen eine bereits geklebte Vignette abgelöst und zum Beispiel an einem anderen Fahrzeug wieder verwendet, kann es teurer werden: Dann sind 240 Euro Ersatzmaut fällig.

Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, erstattet die österreichische Autobahnbetreibergesellschaft ASFINAG Anzeige und leitet ein Bußgeldverfahren (in Österreich: Verwaltungsstrafverfahren) ein. Dann droht eine Geldbuße von mindestens 300 bis maximal 3.000 Euro. Die österreichische Behörde sendet den Bußgeldbescheid (Strafverfügung) direkt an die Heimatadresse des betroffenen deutschen Autofahrers. Kommt er der Bußgeldforderung nicht nach, kann diese zwangsweise eingetrieben, also vollstreckt werden.

Bei Motorrädern muss die Vignette gut sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades, etwa dem Tank oder dem Gabelholm, angeklebt werden. Motorradfahrern ohne „Pickerl“ droht eine Ersatzmaut von 65 Euro. Bei einer wiederverwendeten Vignette müssen Motorradfahrer 130 Euro bezahlen.

Die ASFINAG kontrolliert regelmäßig auch mittels mobiler Überwachungsanlagen gezielt, ob eine Vignette vorhanden ist. Dabei wird jedes vorbeifahrende Fahrzeug fotografiert und zusätzlich von der Windschutzscheibe ein hochauflösendes Foto produziert.