Mein Kind wird 18

von 29. September 2020

Mit 18 Jahren wird das Kind unbeschränkt geschäftsfähig, das heißt, die Zustimmung der Eltern ist nicht mehr notwendig. Ab dem Tag trägt das Kind alleine die Verantwortung für seine Entscheidungen. Welche weiteren Veränderungen mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres einhergehen, darüber informiert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Geld, Versicherungen, Ausbildungs- und Studienstart

„Wenn wir unsere Schülerbank-Tour mit den Jugendlichen durchführen, machen wir die Erfahrung, dass viele von ihnen noch kein eigenes Girokonto haben.“, sagt Juristin Anne Neumann von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Doch was ist jetzt wichtig? Und wie vermeidet man Kosten- und Schuldenfallen?

Auch bei Versicherungen ändert sich einiges, wenn das Kind 18 Jahre alt wird. „Gerade das Thema Versicherung ist bei Jugendlichen unbeliebt. Sie sind schwer zu verstehen und kosten zudem. Dass die Versicherungen einen finanziellen Schaden abwenden sollen, ist den Jugendlichen jedoch nicht bewusst.“, ergänzt Neumann. Aber welche Versicherung ist nun wichtig und können die Eltern ihre Versicherungen anpassen?

Mit dem Eintritt ins Erwachsenenalter beginnt der Nachwuchs oft eine Ausbildung oder ein Studium. Welche Möglichkeiten stehen zur Finanzierung bereit? Eltern müssen die erste Ausbildung ihres Kindes finanzieren, die Unterhaltspflichten regelt die Düsseldorfer Tabelle und häufig kann weiterhin Kindergeld bezogen werden.

Mitgliedschaft im Verein, Vollmacht und Verfügung

Was passiert nach Vollendung des 18. Lebensjahres eigentlich mit Verträgen, die bisher über die Eltern liefen? Prüfen Sie dies noch vor dem 18. Geburtstag. Wird das Kind volljährig ist es auch Zeit, über Vollmachten im Falle von Krankheit und Tod zu sprechen.

Auf der Landingpage https://www.verbraucherzentrale-sachsenanhalt.de/mein-kind-wird-18-was-eltern-jetzt-wissen-sollten-50079 informiert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt über die wichtigsten Fragen rund um das Thema Erwachsenwerden.

Interessierte Verbraucher können sich mit Fragen rund um das Thema Erwachsenwerden direkt an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden und dort eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte, Terminvereinbarungen und nachfolgende Beratungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de .