Mietrecht in Zeiten von Corona: Was ist mit den Nebenkosten?

von 20. April 2020

Zahlungsaufschub für die Warmmiete?

Diekrisenbedingten Sonderregelungen des Mietrechtserlauben bis vorerst Ende Juni einen vollumfänglichen Aufschub der Warmmiete. Auch die Nebenkosten-Vorauszahlungen an den Vermieter sind damit hinfällig. Wasser-, Heiz- und Stromkosten können ebenso gestundet werden wie die monatlich anfallenden Kosten für Hausmeister- und Müllabfuhrdienste. Nicht nur Privatmieter dürfen die Warmmiete bis zum Stichtag zurückbehalten. Dasselbe gilt für Kleinstunternehmen. Letzteren wird außerdem erlaubt, fortlaufende Verpflichtungen wie die Raten für Telekommunikationsverträge vorerst nicht zu bezahlen. Wichtig ist stets das offene Gespräch. Die Zahlung ohne ein solches einfach einzustellen, kann auf lange Sicht Konsequenzen haben.

Was heißt der Nebenkostenaufschub für Vermieter?

Grundsätzlich sollten Vermieter die Nebenkostenabrechnung auch während der Krisenach gültigem Standard stellen und nur umlegfähige Kosten auflisten. Nur so haben sie später überhaupt einen Anspruch auf die entsprechende Summe. Wo möglich, bezahlen sie auch während eines Mietaufschubs die fortlaufenden Kosten für ihre Immobilie.

Krisenbedingt verzichten einige Energieversorger vorläufig übrigens auf die Sperrung von Strom- und Gasanschlüssen, falls die hohe Betriebskostenbelastung aufgrund aufgeschobener Mietzahlungen von Vermietern nicht mehr getragen werden kann. Weil oft trotzdem Mahnkosten anfallen, tun sich zahlungsfähige Vermieter mit Zahlungsaufschüben allerdings keinen allzu großen Gefallen.

Gibt es Zwischenwege für Mieter und Vermieter?

Wenn Mieter das offene Gespräch mit ihren Vermietern suchen, müssen sie ihnen zunächst den krisenbedingten Ursprung ihrer Zahlungsprobleme glaubhaft machen. Idealerweise reagiert der Vermieter auf die Erklärungen verständnisvoll und legt anschließend seine eigene Seite dar. Zwar sind Immobilieneigentümer mit Mieteinkommen unter bestimmten Umständen zu Anträgen auf Soforthilfe berechtigt. Die laufenden Kosten mehrerer Immobilien lassen sich ohne Mieteinkommen oft trotzdem kaum tragen. Diesen Zusammenhang sollte der Vermieter im Gespräch mit seinen Mietern betonen. Idealerweise lassen sich Mieter in Anbetracht dessen auf einen Zwischenweg ein und willigen beispielsweise ein, nur die Kaltmiete zu stunden. Das hat auch für den Mieter einen Vorteil. Je geringer der gestundete Betrag, desto niedriger später auch die darauf erhobenen Zinsen.

Beratung in Sachen Mietrechtlohnt sich für beide Parteien. Mieter können sich an die Verbraucherzentrale oder den Mieterverein wenden. Für Vermieter gibt es Anlaufstellen wie denDeutsche Vermieterschutzbund.