Musterfeststellungsklagen gegen die Kreissparkasse Stendal und die Sparkasse Mansfeld-Südharz

von 17. Dezember 2021

Mit den Musterfeststellungsklagen soll gerichtlich festgestellt werden, wie genaudie Zinsen von Prämiensparverträgen zu berechnen sind. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat eine Vielzahl solcher variabelverzinsten Sparverträge nachgerechnet. Dabei ergaben sich für die Kunden derSparkassen Erstattungsansprüche in vierstelliger Höhe.

Teilweise drohte den Zinsansprüchen von Sparern zum Ende des Jahresdie Verjährung, die nun durch die Musterfeststellungsklagen gehemmt wird.

KLAGEREGISTER ÖFFNEN DEMNÄCHST

Noch können betroffene Verbraucher nicht selbst aktiv werden, denn das Gerichtmuss die Klageschrift zunächst prüfen. Das Bundesamt für Justiz eröffnet danndie Klageregister. Erst dann können sich Verbraucher an der Klage beteiligen,indem sie sich in das jeweilige Register eintragen und sich damit kostenlos derKlage anschließen. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhaltwerden über die Eröffnung der Klageregister informieren.

Alle Informationen zur Klage finden Sie unter:

https://www.musterfeststellungsklagen.de/kreissparkasse-stendal

https://www.musterfeststellungsklagen.de/sparkasse-mansfeld-suedharz.

Auf derWebseite finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie dieMöglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren. Außerdem kann dort mittels einesKlage-Checks ermittelt werden, ob der eigene Fall zur Klage passt.

Bei Fragen zu den Musterfeststellungsklagen berät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt persönlich in den Beratungsstellen in Sangerhausen und Stendal oder telefonisch über einen Rückrufservice. Eine Terminvereinbarung ist möglich über das Servicetelefon (0345) 29 27 800 oder über die Online-Terminbuchungauf www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.