Neue Funktionen beim elektronischen Personalausweis

Neue Funktionen beim elektronischen Personalausweis
von 23. Juli 2018

Was kann der elektronische Personalausweis?

Wer beim Amt einen Personalausweis beantragt hat, kann sich entscheiden, ob die Online-Ausweisfunktion (eID) eingeschaltet sein soll. Mit einer Pin-Nummer und einem speziellen Lesegerät kann man dann beispielsweise sein Rentenkonto abfragen, Schufa-Daten abrufen oder seinen Punktestand in Flensburg online in Erfahrung bringen. Das Gerät muss man allerdings selber kaufen. Nun ist das bislang sehr aufwändige Verfahren zur Freischaltung der Funktionen vereinfacht und die Nutzungsmöglichkeiten erweitert worden. Vor allem in der öffentlichen Verwaltung wird die eID stärker eingesetzt. Aber auch gegenüber privaten Unternehmen wie etwa Banken oder Versicherungen soll man den elektronischen Identitätsnachweis einsetzen können, um beispielsweise Verfahren und das Stellen von Anträgen zu beschleunigen: Mit dem Lesegerät können Formulare künftig ohne PIN-Eingabe ausgefüllt werden. Das spart Zeit und es sollen Schreibfehler vermieden werden.

Identifizierungsdiensteanbieter

Es klingt kompliziert, ist es aber nicht. Bislang benötigten Behörden und Unternehmen neben dem staatlichen Zertifikat, das sie zum Auslesen von Daten aus dem Chip in der Ausweiskarte berechtigt, eine eigene Informationstechnologie, um Kunden überhaupt die Nutzung der eID anbieten zu können. Diesen sicheren Service können mittlerweile spezialisierte Dienstleister anbieten, die sich verpflichten, Datenschutz und IT-Sicherheit zu gewährleisten.

Zeit sparen im Dienstleistungszentrum

Behördengänge sind wohl für kaum einen Bürger ein Grund zu ungetrübter Freude. Lange Warteschlangen auf engen Fluren und das Starren auf die gezogene Wartenummer machen wirklich keinen Spaß. Dabei gibt es inzwischen diverse Anwendungsfelder, bei denen Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach und schnell im Internet oder an einem Serviceterminal im zuständigen Dienstleistungszentrum erledigt werden können.

Verbrauchertipp:

Wenn Sie demnächst einen neuen Personalausweis bekommen, lassen Sie sich die Online-Ausweisfunktion freischalten. Die Funktion ist hilfreich, spart Geld und ist aus Sicht der Datenschützer unbedenklich. Denn die eID ist laut Experten aktuell das sicherste Medium für rechtsverbindliches und sicheres Ausweisen im Internet.

Mehr zum Thema auch unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Der neue Ausweis auf einen Blick:

https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/der-personalausweis_node.html