Neue Regeln für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge ab dem 01. Dezember 2021

von 30. November 2021

Die Verbraucherzentrale begrüßt die im Gesetz enthaltenenVerbraucherrechte zum Minderungs- und Kündigungsrecht bei geringererBandbreite als vertraglich vereinbart, zu Entschädigungen bei komplettenTelefon- und Internetausfällen, sofern der Anbieter die Störung nichtinnerhalb von 2 Kalendertagen behebt sowie einer kürzerenVertragsbindungs- und Kündigungsfrist.

Anbieter müssen künftig eine Vertragszusammenfassung in Textform –z.B. eine PDF per E-Mail oder in ausgedruckter Form – geben, bevor sieeinen Vertrag für Festnetz, Internet und/oder Mobilfunk abschließen.Darin müssen ausdrücklich die Kontaktdaten des Anbieters, wesentlicheMerkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste, Aktivierungsgebührenund die Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigungstehen. Verbraucher berichteten regelmäßig von am Telefonuntergeschobenen Verträgen und unerwartet teuren Dienstleistungen.Das dürfte aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr möglich sein.

Neue Verträge dürfen zwar – wie bisher – für bis zu 24 Monateabgeschlossen werden. Es wird danach aber keine automatischenVerlängerungen mehr geben, die erst nach weiteren 12 Monatengekündigt werden können. Haben Verbraucher nach den 24 Monaten alsonicht mitgeteilt, ob sie kündigen oder wie sie den Vertrag fortführenmöchten, dann kommen sie nach der neuen Gesetzgebung jederzeit miteiner einmonatigen Kündigungsfrist aus einem automatisch verlängertenVertrag heraus. Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge, die sichautomatisch immer wieder langfristig verlängern, werden damit derVergangenheit angehören.

Auch Nachteile für die treuen Bestandskunden werden abgeschafft.Erfahrungsgemäß verändern Anbieter ständig ihre Tarife und nicht immerteilen sie das ihren Bestandskunden mit. So blieben diese meist in einemteuren Alt-Tarif, während es beim Anbieter längst günstigere Konditionengab. Nunmehr schreibt das Gesetz den Anbietern vor, auch denBestandskunden einmal jährlich über den optimalen Tarif zu informieren.Damit können auch die treuen Kunden von günstigeren Tarifen profitieren.

Einen Überblick über wichtige Punkte der Gesetzesreform findeninteressierte Verbraucher hier.

Fragen zum neuen Gesetz beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt derzeit online, telefonisch und in den Beratungsstellen unterEinhaltung der aktuellen Hygienevorschriften persönlich vor Ort. Daslandesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 2927 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. WeitereInformationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.