Neuregelung der Profiltiefen bei Winterreifen nicht erforderlich

von 20. Februar 2017

„Viele Autofahrer folgen unserer Empfehlung und tauschen bereits heute ihre abgefahrenen Winterreifen ab einer Profiltiefe von vier Millimetern gegen neue Modelle – obwohl eine gesetzliche Umtauschpflicht erst ab 1,6 Millimetern besteht. Das zeugt vom Verantwortungsbewusstsein der Besitzer. Eine Neuregelung der jetzigen Verordnung ist aus unserer Sicht deshalb nicht erforderlich und würde nur die Autohaltung verteuern“, sagt ADAC-Vizepräsident für Technik, Thomas Burkhardt.

Der ADAC geht bei einer gesetzlichen Neuregelung zudem davon aus, dass Winterreifen mit weniger als drei Millimeter Restprofiltiefe infolge der neuen Rechtslage verstärkt auch in den Sommermonaten „abgefahren“ werden könnten – bis hin zur gültigen Verschleißgrenze von 1,6 Millimetern. Das wiederum könnte erhebliche negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit bedeuten, da Winterreifen bei sommerlichen Straßenverhältnissen im Vergleich zu Sommerreifen in Tests deutlich schlechter abschneiden.