Nicht immer Pflicht, aber ratsam – Hundehaftpflicht

Nicht immer Pflicht, aber ratsam – Hundehaftpflicht
von 17. November 2017

Nach Auskunft von Experten sind Hunde – im Gegensatz zu Katzen und anderen Kleintieren – nicht automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Während eine separate Versicherung für Hunde in den sechs Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Thüringen und Sachsen-Anhalt Pflicht ist, steht es Hundehaltern in den übrigen Bundesländern frei, ob sie ihren Vierbeiner versichern. Eine Ausnahme bilden sogenannte Listenhunde wie etwa Pit Bull oder Staffordshire Terrier, für die eine Versicherungspflicht in ganz Deutschland besteht. Experten weisen darauf hin, dass Hundehalter einer so genannten Gefährdungshaftung unterliegen. Das heißt, auch wenn sie selbst und ihr vierbeiniger Liebling sich richtig verhalten und es trotzdem zu einem Unfall kommt, haftet der Halter für den vom Tier verursachten Schaden. Daher ist eine Haftpflichtversicherung unbedingt ratsam.

Weitere Informationen auch unter:www.arag.de