Parken im Halteverbot ohne Strafzettel

von 10. August 2016

So erging es auch einem Autofahrer in Berlin, der nur noch eine leere Parklücke vorfand, in der er zuvor sein Fahrzeug geparkt hatte. Sein Wagen war abgeschleppt worden. Das Halteverbotsschild, das vorübergehend für ein Straßenfest aufgestellt worden war, hatte er gar nicht gesehen. Die Abschleppgebühren wollte er aber trotzdem nicht zahlen und zog vor Gericht. Während die ersten Instanzen nach Angaben der ARAG Experten noch auf einer Nachschaupflicht nach Schildern beharrten, wies das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass Verkehrsschilder einfach zu erkennen sein müssen. Und zwar durch einfaches Umschauen beim Aussteigen. Auf die Suche danach muss sich keiner begeben (BVerwG, Az.: 3 C 10.15).