Partnervermittlungsverträge mit Tücken

von 13. Januar 2015

Dabei kann jedoch einiges schief gehen. Statt des erwarteten Liebesglücks hat man oft nur einen teuren Vertrag mit einem Partner- oder Freizeitkontaktvermittler in der Tasche.

Dabei liest sich mancher Anzeigentext recht einladend:“Bettina, 35 Jahre, blond, attraktiv, romantisch, sehnt sich nach einem soliden Mann, der sie liebevoll in seine Arme nimmt und …”.Um die Kontaktaufnahme angeblich einfach zu machen, ist in der Anzeige auch gleich eine Telefonnummer angegeben. Nach der telefonischen Kontaktaufnahme führt jedoch ein geschickt geführtes Telefongespräch dazu, dass ein “Vertreter” ins Haus kommt, um mit geschulten Überredungskünsten einen Vertrag abzuschließen.

Tipp

Doch wie kann man einer Annonce ansehen, ob eine Agentur oder ein tatsächlicher Partnersuchender dahinter steckt? Statt alle möglichen Abkürzungen und Chiffren einer Kontaktanzeige auswendig zu lernen, reicht regelmäßig ein einfacher Tipp: Geht nicht derjenige ans Telefon, den man nach der Anzeige erwartet, kann es sich um eine unseriöse Freizeit-oder Partnervermittlungsagentur handeln.

Ein anschaulicher und unterhaltsamer Videoclip der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. informiert vorbeugend.

Wer dennoch auf eine unseriöse Vermittlungsagentur hereingefallen ist, sollte sich nicht zögern und sich zeitnah rechtlich beraten lassen. Oftmals besteht die Möglichkeit, diese Verträge zu widerrufen oder zu kündigen.

Hilfe erhalten alle Rat Suchenden in denBeratungsstellender Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9-18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1,00 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).