Pfändungsschutzkonto – ab morgen neue Freibeträge

Pfändungsschutzkonto – ab morgen neue Freibeträge
von 30. Juni 2021

Die neuen Freigrenzen gelten auch beim Pfändungsschutzkonto. Betroffene müssen ihrer Bank oder Sparkasse keine neuen Bescheinigungen vorlegen. Für Pfändungen, bei denen der unpfändbare Betrag jedoch vom Gericht bestimmt wurde, wirken die neuen Pfändungsfreigrenzen nicht automatisch. Dies ist zum Beispiel bei einem Beschluss wegen höheren Einkommens und entsprechend höherem Freibeitrag der Fall. Hier sollten Betroffene schnell handeln.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. informiert und berät Ratsuchende kostenfrei, kompetent und unabhängig über ihre Rechte und bereitet auf den Beratungs- und Entschuldungsprozess entsprechend der individuellen Lebenslage vor. Terminvereinbarungen nur mit vorheriger telefonischer Vereinbarung.

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