Pflegeantrag – Wie schnell muss die Pflegekasse entscheiden?

Pflegeantrag – Wie schnell muss die Pflegekasse entscheiden?
von 13. August 2019

Damit die Unterstützung schnell ankommt, muss die jeweilige Versicherung innerhalb bestimmter Fristen reagieren, so die Verbraucherzentrale. Zu diesen Fristen gehört, dass die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder einen anderen Gutachter veranlassen muss. Weiterhin muss sie innerhalb dieser Frist eine Entscheidung über den Pflegegrad treffen und das Ergebnis dem Betroffenen mitteilen.

Wenn ein pflegender Angehöriger seine Berufstätigkeit im Rahmen der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit reduzieren will, muss die Begutachtung innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erfolgen. In besonders dringenden Fällen – beispielsweise wenn der Versicherte im Krankenhaus ist und die anschließende Versorgung nicht gesichert ist oder der Antragsteller palliativ versorgt wird – verkürzt sich die Frist zur Begutachtung sogar auf eine Woche.

Entscheidet die Pflegekasse zu spät und ist sie für die Verzögerung verantwortlich, muss die Kasse in der Regel 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung an den Versicherten zahlen.

Darüber, was bei einem Antrag auf Pflegeleistungen beachtet werden sollte, wie der Pflegegrad ermittelt wird und wie auf eine Ablehnung durch die Pflegekasse reagiert werden kann, informiert die Verbraucherzentrale online unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/der-weg-zum-pflegegrad und in ihrem neuen Flyer „Der Weg zum Pflegegrad“.

Die Informationen zum Pflegegrad wurden im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, erstellt.

Darüber hinaus berät und unterstützt die Hotline Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt Betroffene kostenfrei zu ihren Rechten, Möglichkeiten und Ansprüchen als pflegender Angehöriger.

Die Hotline https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/gesundheit-pflege/hotlinepflegerechtsberatung-36973 ist unter der (0800) 100 37 11 erreichbar, Anfragen per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V., Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle.