Pflegeheim bittet Erben nach Jahren zur Kasse

Pflegeheim bittet Erben nach Jahren zur Kasse
von 25. Februar 2022

So auch in einem aktuellen Beratungsfall der Pflegerechtsberatung derVerbraucherzentrale. Die Einrichtung Seniorenheim „An den Kastanien“des SocialCentrum Altmark e.V. stritt mit der Sozialagentur Sachsen-Anhalt viele Jahre über die Investitionskosten der Einrichtung. Im Jahr2019 hat das Landessozialgericht diesen Streit beendet und demPflegeheim die beantragten Investitionskosten zugestanden.

Nun bekam der Erbe einer ehemaligen Bewohnerin des Pflegeheims dieRechnungen mit den Nachforderungen der Investitionskosten aus denzurückliegenden sieben Jahren seit 2021 und bat um Überprüfung aufzivilrechtlicher Ebene.

Zur Beurteilung der rechtlichen Lage der einzelnen Jahre bestehen jedochverschiedene Anknüpfungspunkte, die nun geprüft werden müssen. Beivielen Einzelsachverhalten halten jedoch die Juristinnen derPflegerechtsberatung die Nachforderungen trotz des Urteils fürunberechtigt, da die Forderungen überwiegend sehr weit zurückliegen.Zudem existieren verbraucherschützende Normen im Wohn- undBetreuungsvertragsgesetz, die bei einer Entgelterhöhung durch höhereInvestitionskosten beachtet werden müssen.

Die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb eineÜberprüfung der Berechnungen in Verbindung mit einemEntgelterhöhungsschreiben, gerade im Hinblick auf Nachforderungen ausvergangenen Jahren.

Mit Fragen zu diesem Thema können sich betroffene Verbraucher an dieHotline der Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wenden. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11erreichbar.

Anfragen können auch per Mail anpflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an VerbraucherzentraleSachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108Halle (Saale) gestellt werden.

Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium fürJustiz und Verbraucherschutz.