Praktikum ist keine Probezeit

von 9. Februar 2016

Denn seiner Meinung nach wurde die Kündigung erst nach der Probezeit ausgesprochen und war unwirksam. Dabei hatte er sein zuvor absolviertes Praktikum bei derselben Firma auf die Probezeit angerechnet. Doch nach Auskunft der ARAG Experten geht diese Rechnung nicht auf. Ein Praktikum, ja selbst ein ordentliches Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber, zählt nicht zur Probezeit des Ausbildungsverhältnisses (Bundesarbeitsgericht, Az.: 6 AZR 127/04).

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