Keine Werbegeschenke von Apotheken
Apotheken dürfen ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel keine Werbegaben gewähren. Dies gilt auch dann, wenn es sich um geringwertige Gaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein handelt. Auch solche Werbegaben seien wettbewerbsrechtlich unzulässig, entschied laut ARAG der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.06.2019 (Az.: I ZR 206/17 und I ZR 60/18).
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Hinweise auf Nutzung als Mietwagen
Ein Autohaus ist verpflichtet, bei einem Gebrauchtwagenangebot darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug vormals als Mietwagen genutzt worden ist. Bei der Mietwageneigenschaft handele es sich um eine wesentliche Information, die für die geschäftliche Entscheidung des Käufers eine erhebliche Bedeutung habe, da die Verwendung als Mietwagen im Allgemeinen als abträglich angesehen werde. ARAG Experten verweisen insoweit auf das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 15.03.2019 (Az.: 6 U 170/18).
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Unwirksame Klausel über Vorerkrankungen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat nach Auskunft der ARAG eine Vorerkrankungsklausel in einer Reiserücktrittskostenversicherung, die den Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen für bekannte medizinische Zustände ausschloss, für intransparent und unwirksam erklärt. Die Klausel lasse nicht erkennen, was unter einem medizinischen Zustand zu verstehen sei, so das Urteil vom 13.05.2019 (Az.: 3330/18 (24)).
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