Regionalangaben auf Lebensmitteln – Verwirrspiel oder Einkaufshilfe?

von 24. Mai 2016

Bundesweit haben die Verbraucherzentralen stichprobenartig 121 Produkte in Supermärkten, Discountern und Bioläden unter die Lupe genommen, davon 63 mit Regionalfenster und 58 mit anderer Regionalwerbung. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt prüfte Fleisch- und Wurstwaren.

Regionalfenster

Das blau-weiße Regionalfenster auf der Verpackung ist freiwillig und bietet nach Einschätzung der Verbraucherschützer eine gute Orientierung beim Einkauf. Es gibt Auskunft über die Region, den Ort der Verarbeitung, den Anteil der verwendeten regionalen Zutaten sowie die Kontrollstelle. Ein genauer Blick aufs Etikett ist dennoch nötig, denn Produkte mit Regionalfenster können deutschlandweit vermarktet werden. So stammte ein in Halle eingekauftes Produkt aus einem fast 500 km entfernten Verarbeitungsbetrieb in Baden-Württemberg. Auch der Anteil regionaler Zutaten schwankt stark, es müssen mindestens 51 Prozent sein. Bei Sülzfleischwurst fanden die Verbraucherschützer in der Stichprobe beispielsweise nur gut die Hälfte an regionalen Zutaten, bei Bratwurst hingegen 94 Prozent.

Unterschiedlich ist auch, wie die Region definiert wird. Bei etwa einem Drittel der begutachteten Fleisch- und Wurstwaren wurden Großräume aus mehreren Bundesländern, wie Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg als Ursprungsregion angegeben. Einige Produkte wurden für Schlachtung, Verarbeitung oder Verpackung in weit entfernte Regionen transportiert.

Sonstige Regionalwerbung

“Das Beste von hier” oder “Gutes aus der Heimat” sind typische Beispiele für Regionalwerbung auf Produkten, Flyern oder am Regal. Solche Hinweise sind unspezifisch und häufig nicht nachvollziehbar. Dahinter verbergen sich teils erhebliche Entfernungen. So fanden die Verbraucherschützer beispielsweise Wurst mit der Angabe “aus maximal 30 Kilometer Umkreis”, die aber in einem 130 Kilometer entfernten Fleischverarbeitungsbetrieb hergestellt wurde. Die Herkunft der Rohstoffe blieb unklar. Auch Obst und Gemüse wurde als “regional” beworben, obwohl nur die verpflichtende Herkunftsangabe “Deutschland” zu finden war.

Ob die Zutaten aus der Region kommen oder das Produkt lediglich in der Region verarbeitet wurde und wie die Region genau definiert ist, bleibt bei dieser Art von Regionalwerbung meist unklar. Manchmal ist nur der Firmensitz oder die Rezeptur regional, während die Zutaten deutlich weiter reisen mussten. Dies ist für Verbraucher irreführend.

Das muss sich ändern

Aus Sicht der Verbraucherzentralen reichen die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht aus, um einen transparenten Einkauf regionaler Produkte zu ermöglichen und Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen. Das Regionalfenster ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Verbraucherzentralen erwarten bessere gesetzliche Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene. Werbung mit Regionalität sollte grundsätzlich Produkten vorbehalten sein, die klar über die Herkunft der Hauptzutaten und den Verarbeitungsort informieren.

Der ausführliche Bericht zum Marktcheck “Lebensmittel mit Regionalangaben” ist unter www.vzsa.de/regionale-produkte zu finden.