Reiserücktrittsversicherung – eine gute Idee?

von 19. Juli 2016

Was die Reiserücktrittsversicherung leistet

Muss eine Urlaubsreise aus Krankheitsgründen oder anderen „höheren Umständen“ wie zum Beispiel Krieg oder Terroranschlägen ausfallen, dann springt die Versicherung ein und übernimmt die Stornokosten. Auch ein neuer Job kann als Grund für die Stornierung anerkannt werden. Damit derReiserücktritt und der Reiseabbruch zuverlässig abgesichert sind – das gilt speziell bei den teureren Jahresversicherungen – sollten die Konditionen gründlich geprüft werden. Als anerkannte Rücktrittsgründe der Anbieter gelten in der Regel folgende Situationen:

  • gesundheitlich schwerwiegende Gründe wie Unfälle, schwere Erkrankungen oder Komplikationen in der Schwangerschaft

  • unabwendbare Zeugenladungen vor Gericht

  • unerwarteter Verlust der Arbeitsstelle

  • überraschendes Jobangebot

  • Reisewarnungen der Bundesregierung, die nach Buchung der Reise veröffentlicht werden

Einige Reisekostenrücktrittsversicherungen erkennen Terroranschläge oder auch Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel nur unter bestimmten Voraussetzungen an, beim Abschluss der Versicherung sollten Sie deshalb genau hinsehen, welche Gründe im Leistungsumfang enthalten sind. So sollte zum Beispiel auf jeden Fall auch der Reiseabbruch mitversichert sein, die zusätzlichen Kosten fallen mit durchschnittlich 20 % kaum ins Gewicht.

Wer braucht die Reisekostenrücktrittsversicherung?

Die Versicherung lohnt sich, wenn ein hohes Stornorisiko besteht, wie es zum Beispiel beimReisen mit Kindern oder Senioren der Fall ist. Auch dann, wenn die Stornokosten finanziell eine große Lücke reißen, ist eine Versicherung sinnvoll. Beim Abschluss heißt es noch einmal genau hingucken: Welcher Tarif lohnt sich? Familientarife sind meist günstiger als Einzelversicherungen, wer häufig verreist, sollte einen Jahrestarif wählen und dabei auf die versicherte Maximalsumme pro Reise achten. Ein Jahrestarif kann sich auch bei einer sehr teuren Einzelreise lohnen, rechnen und vergleichen sollte also vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung unbedingt gründlich erfolgen.

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