Reiseveranstalter Werner-Tours insolvent

von 26. November 2020

Dann die Ernüchterung, Werner-Tours meldet Insolvenz an. Das Amtsgericht Gifhorn hat mit Beschluss vom 01.11.2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Tours Touristikinternational GmbH eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Franc Zimmermann zum Insolvenzverwalter bestellt. Es geht – so die Information des Insolvenzgerichtes – um rund 3.000 Gläubiger, sprich ein großer Teil davon Verbraucher, die für eine nicht statt gefundene Reise eine Anzahlung oder bereits den gesamten Reisepreis bezahlt haben. Aber auch um Gutscheininhaber, ob von Freunden oder Verwandten geschenkt oder von Werner Tours alternativ für ausgefallene Reisen ausgestellt.

Auf der sicheren Seite sind natürlich die Verbraucher, die mit Abschluss ihrer Pauschalreise einen sog. Sicherungsschein ausgehändigt bekommen haben. Dieser berechtigt die Betroffenen, beim Kundengeldabsicherer – hier die Schweizer Swiss Re – die Rückzahlung der gezahlten Gelder einzufordern. Abgewickelt wird die Rückerstattung zentral über die KAERA AG. Die Anmeldung der Ansprüche kann über ein Webformular erfolgen, was die Bearbeitung beschleunigen soll. Abgesichert sind auch Gutscheine, die entsprechend den Anforderungen des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreiserecht vom 10.07.2020 seitens Werner Tours ausgestellt worden sind.

Aktuell hat der Insolvenzverwalter ein Schreiben an die potentiell von der Insolvenz betroffenen Verbraucher versandt, das unter den Verbrauchern für erhebliche Verunsicherung sorgt. Darin weist er Betroffene, die noch nicht durch Swiss Re/KAERA entschädigt worden sind, darauf hin, dass sie ihre Forderung auch bei ihm anmelden könnten. Letztlich spricht nichts dagegen, auch beim Insolvenzverwalter die Forderung geltend zu machen. Reguliert die Versicherung, wovon auszugehen ist, da die Rückzahlungsansprüche der Gläubiger nicht die Summe von 110 Millionen wie bei Thomas Cook sprengen werden, dann müssen die Betroffenen ihre angemeldete Forderung beim Insolvenzverwalter zurück nehmen. Handelt es sich um Forderungen, für die der Insolvenzsicherungsschein nicht greift – keine Pauschalreise (ggf. Tagesfahrten) oder Gutscheine, die nicht den gesetzlichen Anforderungenentsprechen – dann sollte natürlich eine Anmeldung der Ansprüche beim Insolvenzverwalter vorgenommen werden.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.