Rundfunkbeitrag ist verfassungskonform

von 23. März 2016

Beklagte in den Verhandlungen in Leipzig waren der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk (BR). Sie hatten argumentiert, es sei gerechtfertigt, den Rundfunkbeitrag pro Wohnung zu erheben, weil Rundfunk überwiegend dort empfangen werde und es in annähernd allen Wohnungen die Möglichkeit dazu gebe.

Die Kläger hatten kritisiert, der Rundfunkbeitrag sei eine versteckte Steuer. Die Sender hielten dem vor Gericht entgegen, der Beitrag, den die Bundesländer im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, sei eine nichtsteuerliche Abgabe, für die die Länder die Gesetzgebungskompetenz hätten. Schon in sämtlichen Vorinstanzen waren die Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich nun dieser Rechtsprechung an. Die Kläger haben laut ARAG Experten nun die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen.