Schäden in der Weihnachtszeit und zu Silvester

von 17. Dezember 2012

Sollte es trotzdem zu Schäden kommen, ist zu prüfen, wer im Einzelfall für den Schaden aufkommt. Auf der sicheren Seite sind im Schadenfall alle Jene, die richtig und ausreichend versichert sind, so die Erfahrung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V..

Wird beispielsweise aus Versehen auf einer Feier ein Schaden verursacht, so springt dafür die private Haftpflichtversicherung des Verursachers ein. Das gleiche gilt auch dann, wenn durch das Anzünden von Feuerwerkskörpern versehentlich andere Menschen verletzt werden.

Dagegen ist die Hausratversicherung grundsätzlich bei Schäden zuständig, die der Versicherte bei einem Brand am eigenen Mobiliar und sonstigem Hausrat erleidet.

Durch die Wohngebäudeversicherung werden Schäden ersetzt, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Hierzu gehören auch Schäden am Briefkasten oder an Markisen, soweit diese vom Versicherungsschutz mit erfasst sind. Hier ist ein prüfender Blick in die Versicherungsbedingungen ratsam.

Wer sich selbst verletzt und ärztlicher Behandlung bedarf, wird im Rahmen seiner bestehenden Krankenversicherung ärztlich versorgt. Und im Falle einer schweren Verletzung, die einen bleibenden Körperschaden zur Folge hat, leistet die private Unfallversicherung. Bei einer Berufsunfähigkeit wäre die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig.

Landet ein Knallkörper aus Versehen auf dem Auto des Nachbarn und wird es dadurch beschädigt, ist dies ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Sollte das Fahrzeug hingegen mutwillig beschädigt oder zerstört worden sein, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann, leistet nur die eigene Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters.