Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm

von 25. Oktober 2012

Die Schallschutzmaßnahmen können ausschließlich für Schlafräume, Kinderzimmer und ständig genutzte Gästezimmer beantragt werden. Auch für Schlafräume in Übernachtungsbetrieben können unter Umständen Schallschutzmaßnahmen gefördert werden. Das förderfähige Nachtschutzgebiet umfasst die kompletten Stadtteile Osendorf und Planena sowie Teile von Ammendorf und Radewell.

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Miteigentümer und Erbbauberechtigte eines innerhalb des Nachtschutzgebietes gelegenen Grundstückes, das am 22.11.2003 bebaut oder bebaubar war. Die Grenze des Nachtschutzgebietes ist in einer topografischen Karte im Maßstab 1 : 50 000 dargestellt. Die Karte kann im Internet unter www.leipzig-halle-airport.de betrachtet werden.

Der Antrag auf Förderung ist direkt bei der Flughafen Leipzig/Halle GmbH, Abt. Lärm- und Umweltschutz, Postfach 1,04029 Leipzig zu stellen. Die Antragsunterlagen können über die kostenfreie Hotline des Flughafens 0800 0078766 und im Internet abgefordert werden. Fragen zum Schallschutzprogramm können ebenfalls unter der genannten Hotline montags bis freitags von 8 Uhr bis 16 Uhr gestellt oder per E-Mail unter umweltfragen@leipzig-halle-airport.de an die Flughafen Leipzig/Halle GmbH gerichtet werden.