Schluss mit 3G

Schluss mit 3G
von 28. Januar 2022

Ältere Handys der zweiten Generation (2G), die noch keine Internetfunktion besitzen, sowie 4G-Geräte, können weiterhin benutzt werden. Die Experten mit einem Überblick.

Altes GSM-Netz bleibt erhalten

Nachdem die 5G-Frenquenzen hierzulande versteigert wurden, haben die großen Mobilfunk-Anbieter wie O2 Telefónica, Telekom und Vodafone damit begonnen, auf den aktuell schnellsten Übertragungsstandard umzurüsten. In diesem Zuge wurde der Übertragungsweg UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) für den Mobilfunk der dritten Generation (3G) endgültig abgeschaltet. Das noch ältere GSM-Netz (Global System for Mobile Communication), mit dem die digitale Datenübertragung von 2G einst begann, bleibt nach Auskunft der ARAG Experten allerdings bestehen. So können nicht internetfähige Mobilfunkgeräte zum Telefonieren und Verschicken und Empfangen von SMS weiterhin genutzt werden. Auch UMTS-Handys funktionieren weiterhin, allerdings erfordert das Surfen im sehr viel langsameren GSM-Netz ab sofort sehr viel Geduld.

Neue Verträge abschließen

Alte Mobilfunkverträge, die ausschließlich UMTS-Tarife beinhalten, sollten möglichst schnell gekündigt und mindestens auf das 4G-Mobilfunknetz LTE (Long Term Evolution) umgestellt werden. Ist die SIM-Karte älter als 15 Jahre, kann es zu Problemen bei der Anmeldung im Netz kommen, denn alte SIM-Karten sind technisch nicht dafür ausgestattet, das LTE-Netz zu nutzen und müssen daher ausgetauscht werden. In der Regel übernehmen Anbieter laut Einschätzung der Experten diesen Karten-Tausch kostenlos.

Wann ein neues Gerät nötig ist

Wer bereits ein Smartphone besitzt, das LTE beherrscht, muss nicht aktiv werden. Und wer lediglich telefonieren und Kurznachrichten per SMS nutzen möchte, muss ebenfalls nichts unternehmen. Nur Handybesitzer, die weiterhin im Internet surfen wollen, deren Gerät aber nicht LTE-fähig ist, müssen wohl oder übel ein neues Smartphone anschaffen. Immerhin: Rufaufbau und Sprachqualität sind im LTE-Netz deutlich besser. Ob ein Gerät LTE kann, können Nutzer auf den Seiten der Mobilfunkanbieter herausfinden, indem sie ihre so genannte IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity) dort eintragen. Mit dieser 15-stelligen Nummer kann das Handy eindeutig identifiziert werden. Zu finden ist die Nummer in den allgemeinen Infos zum Telefon in den Einstellungen, unterhalb des Akkus oder sie kann über den Code *#06# auf der Telefontastatur abgerufen werden. Beim Erwerb eines neuen Gerätes raten die ARAG Experten unbedingt zu einem Preisvergleich. Nicht immer ist ein Laufzeitvertrag, der das Smartphone inkludiert, günstiger als die einmalige Investition in ein neues Mobiltelefon.

Schneller, weiter, besser – 5G?

Der zurzeit schnellste Übertragungsstandard im Mobilfunk ist die fünfte Generation, kurz 5G. Dafür wird allerdings ein spezielles 5G-fähiges Smartphone benötigt, da sich ältere Geräte nicht nachrüsten lassen. Doch noch sind 5G-Tarife im Verhältnis zu LTE-Tarifen teurer. Gleichzeitig gibt es in Deutschland noch kein flächendeckendes 5G-Angebot. Daher raten die ARAG Experten, sich über die Internetseiten der jeweiligen 5G-Anbieter zu informieren, ob das eigene Wohngebiet bereits ans schnelle Netz angebunden ist.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/