Schlussrechnungen ohne Schluss

von 7. Dezember 2016

Die Care-Energy AG konnte ihre Kunden auch in Sachsen-Anhalt nicht mehr mit Strom und Gas beliefern, nach dem die dazu notwendigen Verträge mit den Netzbetreibern im Sommer gekündigt wurden.

Die Verbraucher können damit aber noch immer keinen Schlussstrich unter die Stromlieferung ziehen. Denn in allen der Verbraucherzentrale vorliegenden Fällen endet die Schlussrechnung mit einer Nachforderung zu Lasten der Verbraucher. Dabei resultieren diese Nachforderungen überwiegend daraus, dass von den Verbrauchern tatsächlich geleistete Abschlagszahlungen vermutlich zum Teil nicht angerechnet wurden.

Betroffenen Verbrauchern empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich auch von bereits verschickten Mahnungen nicht einschüchtern zu lassen und eine neue, korrigierte Schlussrechnung unter Berücksichtigung aller gezahlten Abschläge zu verlangen. Gleichzeitig sollten die angefallenen Kosten der Energielieferung anhand der vertraglich vereinbarten Preise und der Zählerstände bei Beginn und Ende des Vertrages berechnet werden.

Abzüglich der geleisteten Abschlagszahlungen kann auf diese Weise zumindest überschlagen und damit kontrolliert werden, ob tatsächlich noch eine Forderung von Care-Energy besteht oder sogar ein Guthaben erstattet werden muss.

Für eine individuelle Beratung und Hilfestellung zu diesem Thema können sich die Verbraucher gerne an die Beratungsstellen wenden. Die Öffnungszeiten und Adressen sind hier zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.